Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Einheit des Verhinderungsfalls - Verletztengeld/ Krankengeld

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben folgenden Sachverhalt:


    Ein Arbeitnehmer war insgesamt vom 25.11.2024 bis zum 31.12.2025 arbeitsunfähig erkrankt:


    - AU mit Entgeltfortzahlung: 25.11.2024 - 03.01.2025

    - Verletztengeldbezug: 04.01.2025 - 16.08.2025 - laut Krankenkasse wurde der Arbeitnehmer am 16.08.2025 gesundgeschrieben


    - 17.08.2025: es liegt keine AU vor!


    - neue AU lt. Krankenkasse mit Entgeltfortzahlung: 18.08.2025 - 26.10.2025

    - Krankengeldbezug lt. Krankenkasse: 27.10.2025 - 31.12.2025


    Die Krankenkasse (Continentale BKK) teilt mit, dass für den Zeitraum ab dem 18.08.2025 Entgeltfortzahlung zu leisten ist.


    Wir sind der Annahme, dass wir es hier mit einem klaren Sachverhalt der Einheit des Verhinderungsfalls zu tun haben. Der nicht nachgewiesene Arbeitsunfähigkeitstag=17.08.2025 war ein Sonntag, hierbei handelte es sich um einen arbeitsfreien Tag.


    Da die Krankenkasse auf Ihrer Einschätzung beharrt, möchten wir Sie gerne heute zu diesem Sachverhalt befragen.


    Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung


     

  • 02
    RE: Einheit des Verhinderungsfalls - Verletztengeld/ Krankengeld

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zum Entgeltfortzahlungsanspruch betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können. Ohne Einsicht in die Diagnose-Daten nehmen zu können, besteht für uns keine Möglichkeit, eine Einheit des Verhinderungsfalles festzustellen.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Einheit des Verhinderungsfalls - Verletztengeld/ Krankengeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    In dieser Konstellation liegt tatsächlich die Annahme eines einheitlichen Verhinderungsfalls nahe.


    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein einheitlicher Verhinderungsfall regelmäßig dann hinreichend indiziert, wenn zwischen dem Ende der „ersten“ Krankheitsperiode und dem Beginn der „zweiten“ Krankheitsperiode lediglich ein für den erkrankten Arbeitnehmer arbeitsfreier Tage oder ein arbeitsfreies Wochenende liegt (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2019, 5 AZR 505/18).


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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