Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben folgenden Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer war insgesamt vom 25.11.2024 bis zum 31.12.2025 arbeitsunfähig erkrankt:
- AU mit Entgeltfortzahlung: 25.11.2024 - 03.01.2025
- Verletztengeldbezug: 04.01.2025 - 16.08.2025 - laut Krankenkasse wurde der Arbeitnehmer am 16.08.2025 gesundgeschrieben
- 17.08.2025: es liegt keine AU vor!
- neue AU lt. Krankenkasse mit Entgeltfortzahlung: 18.08.2025 - 26.10.2025
- Krankengeldbezug lt. Krankenkasse: 27.10.2025 - 31.12.2025
Die Krankenkasse (Continentale BKK) teilt mit, dass für den Zeitraum ab dem 18.08.2025 Entgeltfortzahlung zu leisten ist.
Wir sind der Annahme, dass wir es hier mit einem klaren Sachverhalt der Einheit des Verhinderungsfalls zu tun haben. Der nicht nachgewiesene Arbeitsunfähigkeitstag=17.08.2025 war ein Sonntag, hierbei handelte es sich um einen arbeitsfreien Tag.
Da die Krankenkasse auf Ihrer Einschätzung beharrt, möchten wir Sie gerne heute zu diesem Sachverhalt befragen.
Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung