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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Einhaltung Mindestlohn für GGF

    Liebes Expertenteam,

    muss der Mindestlohn auch für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH mit weniger als 50% Gesellschafteranteilen und keiner Sperrminorität eingehalten werden?

    Das Beschäftigungsverhältnis soll im Rahmen eines Minijobs gestaltet werden und eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung liegt uns noch nicht vor.

    Vielen Dank für ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Einhaltung Mindestlohn für GGF

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Das Mindestlohngesetz ist gemäß § 22 Abs. 1, § 1 MiLoG nur auf Arbeitnehmer anzuwenden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt der sogenannte „nationale“ Arbeitnehmerbegriff. In der Regel werden auch Fremdgeschäftsführer nicht auf Grundlage eines Arbeitsvertrages, sondern eines Dienstvertrages angestellt. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist hiervon grundsätzlich unabhängig.


    Sollte also das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht ausnahmsweise als Arbeitsverhältnis einzuordnen sein, besteht kein Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.


    Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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