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  • 01
    Einhaltung des Mindestlohns bei Ausgleich von Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben folgenden Fall:

    - Minijobber bekommt verstetigt monatlich 520 EUR ausgezahlt, die vertraglich vereinbarte Arbeitzeit liegt bei 40 Std. p. Monat.

    - der Minijobber hat in den vergangenen Monaten stets weniger Stunden als vertraglich vereinbart gearbeitet, sodass das Arbeitszeitkonto nun 30 Minusstunden aufweist.


    Nun meine Frage: Könnte der Minijobber das Arbeitszeitkonto in einem Monat komplett ausgleichen (d. h. 70 Std. arbeiten) ohne dass dies schädlich für die Einhaltung des Mindestlohns wäre? Nach den Mindestlohnbestimmungen dürfte er ja eigentlich nur 50% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf ein Arbeitszeitkonto einstellen. Hier handelt es sich ja aber um Minusstunden, die in den Vormonaten bereits vergütet wurden?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.


    Mit freundlichen Grüßen

    S. Jung

  • 02
    RE: Einhaltung des Mindestlohns bei Ausgleich von Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Nacharbeit durch den geringfügig Beschäftigten ist in dieser Konstellation zulässig. Ein Mindestlohnverstoß liegt nicht vor, weil die 70 Minusstunden durch die verstetigte Monatsvergütung bereits bezahlt sind.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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