Guten Tag,
in einer unserer Ortsgemeinden hat sich eine Person bereit erklärt in unregelmäßigen Abständen über Gemeinderatssitzungen sowie Veranstaltungen in der örtlichen Presse zu berichten. Der Umfang beläuft sich auf ca. 8 Berichte / Jahr mit jeweils ca. 1-2 Std. Aufwand. Die Person würde dies unentgeltlich anbieten. Besteht dennoch die Möglichkeit seitens der Ortsgemeinde einmal jährlich als "Dankeschön" eine steuerfreie Aufwandsentschädigung zu zahlen in der Größenordnung 100 €/Jahr ggfs. auf der Grundlage der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG?
Viele Dank!
MfG
Personalbüro