Expertenforum - Ehrenamtspauschale

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  • 01
    Ehrenamtspauschale

    Guten Tag,

    in einer unserer Ortsgemeinden hat sich eine Person bereit erklärt in unregelmäßigen Abständen über Gemeinderatssitzungen sowie Veranstaltungen in der örtlichen Presse zu berichten. Der Umfang beläuft sich auf ca. 8 Berichte / Jahr mit jeweils ca. 1-2 Std. Aufwand. Die Person würde dies unentgeltlich anbieten. Besteht dennoch die Möglichkeit seitens der Ortsgemeinde einmal jährlich als "Dankeschön" eine steuerfreie Aufwandsentschädigung zu zahlen in der Größenordnung 100 €/Jahr ggfs. auf der Grundlage der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG?

    Viele Dank!

    MfG

    Personalbüro

  • 02
    RE: Ehrenamtspauschale

    Titel: Ehrenamtspauschale


    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation kann die "Ehrenamtspauschale" nach § 3 Nr. 26a EStG gezahlt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Ehrenamtspauschale

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Gestatten Sie uns noch eine Rückfrage. Bei der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG ist doch ein Jahresbetrag von 840 € maßgebend. Könnte demnach die Auszahlung der Aufwandsentschädigung auch kalendervierteljährlich erfolgen? Vielen Dank!

  • 04
    RE: Ehrenamtspauschale

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ja, auch eine vierteljährliche Zahlung wäre möglich.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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