Liebes Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter der für einige Stunden an einzelnen Tagen als Schöffe tätig war und dafür freigestellt wurde. Die Entschädigung erhält er bar vom Landgericht.
Nun haben wir bereits gelesen, dass der Verdienstausfall bzw. die Entschädigung st- und sv-pflichtig ist. Wie genau könnten wir den Ausfall abrechnen?
Eine Kürzung um das Bruttogehalt stellt keine Option dar, da wir sonst keine st- und sv Beiträge für diese Kürzung abführen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Parta