Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Mandanten, bei dem eine bisherige Mitarbeiterin nunmehr eine ehrenamtliche Tätigkeit ohne Entgelt befristet ausüben wird. Muss diese Mitarbeiterin weiterhin im Lohn abrechnet werden und angemeldet bleiben? Welcher Personengruppenschlüssel müsste hier verwendet werden - 190 oder 900?
Vielen Dank!