Expertenforum - Ehemaliger Soldat als Arbeitnehmer

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Ehemaliger Soldat als Arbeitnehmer

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ich benötige Ihre fachliche Hilfe.


    Es handelt sich um folgenden Arbeitnehmer:

    - geboren im Oktober 1964

    - hat die Bundeswehr nach Überschreiten der besonderen Altersgrenze verlassen (lt.

    Dienstzeugnis)

    - diente insgesamt 38 Jahre

    - erhält Pension von der Bundeswehr

    - privat versichert (70% Beihilfe und 30% Restpostenversicherung)


    Dazu meine Fragen:

    1. Anmeldung mit Personengruppe 119?

    2. Da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, Beitragsgruppenschlüssel 0310?

    3. Kann ich, was die Krankenkasse betrifft, für Renten- und Arbeitslosenversicherung

    sowie die Umlagen, eine freie Wahl treffen, da er privat versichert ist und keine

    Krankenkasse gewählt hat (Anm. Rentenversicherung trägt Arbeitgeber,

    Arbeitslosenversicherung tragen 50% Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer)?


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


    Mit freundlichen Grüßen

    P.B.

     

  • 02
    RE: Ehemaliger Soldat als Arbeitnehmer

    Hallo P.B.,
     
    da es sich nach Ihrer Schilderung um eine „Pension vor Erreichen der Regelaltersgrenze“ handelt, lautet – so wie Sie bereits vermutet haben der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ und der Personengruppenschlüssel „119“.
     
    Für Beschäftigte, die privat krankenversichert sind, werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Umlagebeiträge an die Krankenkasse gezahlt, bei der zuletzt eine Versicherung durchgeführt wurde. Bestand keine Versicherung bei einer Krankenkasse, hat der Arbeitgeber eine wählbare Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle zu bestimmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Expertenteam

  • 03
    RE: Ehemaliger Soldat als Arbeitnehmer

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.