Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgendes Anliegen.
Eine, aktuell, ehemalige Mitarbeiterin von uns studiert aktuell (Ordentlich) und möchte wieder in ihrem erlernten Beruf in den Semesterferien (04.08.-19.09.2025) bei uns tätig werden. Gerne auch in allen, zukünftigen Semesterferien.
Nach der Ausbildung war sie als duale Studentin für uns tätig und hat sich dazu entschieden, ein normales Vollzeitstudium aufzunehmen. Zwischen dem Ende des dualen Studiums im April 2024 und dem Beginn des aktuellen Studiums war sie bei uns unbefristet in Vollzeit angestellt und tätig. Zeitraum April 2024 bis März 2025. Das Beschäftigungsverhältnis ist ordentlich von der Studentin gekündigt worden.
Die Mitarbeiterin hat das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht. Der Stundenlohn wird über dem Mindestlohn liegen. Eine Tätigkeit als Minijobberin ist nicht geplant. Geplante wöchentliche Arbeitszeit in den Semesterferien liegt bei 28 Stunden.
Unsere Frage an Sie, insbesondere im Hinblick auf die bisherige Vorbeschäftigung:
->Startet eine Beschäftigung als Student komplett unabhängig von der bisherigen Beschäftigung? oder
->Gibt es mit der bisherigen, unbefristeten Vollzeit Beschäftigung Probleme im Bereich der Sozialversicherung, wenn wir sie als Werkstudentin bei uns einstellen?
->Hätte die Mitarbeiterin Nachteile, wenn wir sie als Werkstudentin einstellen (im Hinblick auf die KV?)
->Gibt es mit der bisherigen, unbefristeten Vollzeit Beschäftigung Probleme im Bereich der Sozialversicherung, wenn wir sie als kurzfristige Beschäftigte bei uns einstellen?
->Zählen dann die Arbeitstage bis Ende März auch ein (63 Arbeitstage)?
->Kann sie weiterhin Familienversichert bleiben?
->Können wir sie in diesem Jahr noch als kurzfristig Beschäftigte einstellen und ab 2026 als Werkstudentin?
->Wann wäre die Beschäftigung berufsmäßig?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.