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  • 01
    EEL-Verfahren

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben aktuell eine Mitarbeiterin mit einem Arbeitsunfall/Wegeunfall: Diese ist seit 4 Wochen krankgeschrieben und wird weiterhin wegen dem Arbeitsunfall/Wegeunfall, voraussichtlich länger als die 6 Wochen Entgeltfortzahlung, krank geschrieben sein.

    Da wir so einen Fall bisher nicht hatten, stellen sich uns folgende Frage zum EEL_Verfahren:

    - Wie melden wir im EEL-Verfahren diese weiterlaufende AU?

    - Erfolgt diese Meldung auch über das EEL-Verfahren?

    - Mit welchem Meldegrund?

    - Erhält die Mitarbeiterin weiter Krankengeld oder Verletztengeld von der VBG?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    U. Leonhardt

  • 02
    RE: EEL-Verfahren

    Hallo U. Leonhardt,
     
    die Abfrage der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) im Rahmen des eAU-Verfahrens durch den Arbeitgeber sollte ausschließlich für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung erfolgen. Sobald beschäftigte Personen sich im Bezug von Entgeltersatzleistungen (z. B. Verletztengeld) befinden, kann eine Abfrage über das Ende der Entgeltersatzleistung nur im EEL-Verfahren stattfinden.

    Hierbei ist vom Arbeitgeber für Arbeitsunfähigkeitszeiten nach dem Ende der Entgeltfortzahlung eine Anfrage im EEL-Verfahren mit dem Anfragegrund „42“ zu stellen. Die Rückmeldung der Krankenkasse über das Ende der Entgeltersatzleistung erfolgt mit dem Rückmeldegrund „62“.
     
    Eine weitere Meldung bzgl. der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des EEL-Verfahrens durch den Arbeitgeber erfolgt hier nicht.
     
    Unabhängig von den vorgenannten Regelungen, die von Seiten des Arbeitgebers zu beachten sind, ist der Mitarbeiter weiterhin verpflichtet, dem Arbeitgeber die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit (auch über die sechs Wochen der Entgeltfortzahlung hinaus) „mitzuteilen“.

    Da beschäftigte Arbeitnehmer üblicherweise das Verletztengeld auftragsweise von der jeweiligen Krankenkasse ausgezahlt bekommen, erfolgt in Ihrem Fall ausschließlich eine Übermittlung der „Entgeltbescheinigung UV bei Verletztengeld“ mit dem Abgabegrund „21“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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