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  • 01
    EEL Meldung Mutterschaftsgeld Minijob mit Hauptbeschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Mitarbeiterin, die bei uns einen Minijob mit monatlich 538,00 € ausübt. Außerdem hat sie eine Hauptbeschäftigung. Diese Mitarbeiterin befindet sich seit dem 11.05.2025 im Mutterschutz. Ihre Krankenkasse hat bei uns nun die Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld angefordert. Müssen wir als Nebenarbeitgeber auch die Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse übermitteln?

    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    C. Schnell

     

  • 02
    RE: EEL Meldung Mutterschaftsgeld Minijob mit Hauptbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    für geringfügig entlohnte Beschäftigte gelten die gleichen Meldegrundsätze wie für versicherungspflichtige ArbeitnehmerInnen. 

    Gerne geben wir eine allgemeine Auskunft zur Berechnung:
     
    Bestehen zu Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung mehrere Arbeitsverhältnisse, so ist der Anspruch auf Mutterschaftsgeld grundsätzlich aus jedem Arbeitsverhältnis heraus für sich zu beurteilen. Bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes sind die aus jedem Arbeitsverhältnis zu ermittelnden kalendertäglichen durchschnittlichen Beträgen zu addieren. Dies gilt selbst dann, wenn ein oder mehrere Arbeitsverhältnisse krankenversicherungsfrei sind. Übersteigt das aus mehreren Arbeitsverhältnissen insgesamt bezogene kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt 13 EUR, hat jeder Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu leisten. Dieser errechnet sich aus dem Verhältnis der einzelnen im Durchschnitt ermittelten Nettoarbeitsentgelte zum gesamten Nettoarbeitsentgelt.
     
    Auf der Seite der Minijob-Zentrale haben sie die Möglichkeit den Zuschuss bei mehreren Arbeitgebern zu berechnen:
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/03_Mutterschaftsrechner/node.html
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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