Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die während ihrer Elternzeit eine SVpflichtige Beschäftigung ausübt. Eine neue Schwangerschaft hat sie angezeigt.
Auf welchen Angaben ist die EEL Meldung zur Berechnung zum Mutterschaftsgeld abzugeben.
Werden hier die letzten drei Abrechnungsmonate vor Beginn der Mutterschutz der ersten Schwangerschaft benötigt oder sind die Entgeltmeldungen von der laufenden Beschäftigung heranzuziehen?
Wir gehen davon aus, dass die Daten aus der vorergehenden Elternzeit benötigt werden, da sie regulär die Tätigkeit bei einem anderen AG ausüben könnte, wo wir auch die ursprünglichen Daten von vor der ersten Elternzeit heranziehen würden.
Vorab besten Dank.