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  • 01
    EEL Meldung Mutterschaftsgeld bei erneuter Schwangerschaft _ wenn Tätigkeit während Elternzeit ausgeübt wird

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben eine Mitarbeiterin, die während ihrer Elternzeit eine SVpflichtige Beschäftigung ausübt. Eine neue Schwangerschaft hat sie angezeigt.


    Auf welchen Angaben ist die EEL Meldung zur Berechnung zum Mutterschaftsgeld abzugeben.

    Werden hier die letzten drei Abrechnungsmonate vor Beginn der Mutterschutz der ersten Schwangerschaft benötigt oder sind die Entgeltmeldungen von der laufenden Beschäftigung heranzuziehen?


    Wir gehen davon aus, dass die Daten aus der vorergehenden Elternzeit benötigt werden, da sie regulär die Tätigkeit bei einem anderen AG ausüben könnte, wo wir auch die ursprünglichen Daten von vor der ersten Elternzeit heranziehen würden.


    Vorab besten Dank.

  • 02
    RE: EEL Meldung Mutterschaftsgeld bei erneuter Schwangerschaft _ wenn Tätigkeit während Elternzeit ausgeübt wird

    Guten Tag,
     
    bei Arbeitnehmerinnen, die ein nach Monaten bemessenes Arbeitsentgelt erzielt hat, wird das Mutterschaftsgeld ermittelt, indem das Nettoentgelt der letzten 3 vor Beginn der Schutzfrist abgerechneten Kalendermonate durch 90 geteilt wird. Dabei wird für jeden Monat der Wert von 30 Tagen angerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage des Abrechnungszeitraums.
    Somit stimmen wir Ihnen zu, dass die Daten der ersten Elternzeit herangezogen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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