Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben für einen Mitarbeiter eine EEL-Meldung Krankengeld erstellt mit dem tatsächlichen Arbeitsentgelt für den letzten Zeitraum vor Unterbrechung. Daraufhin meldete sich die Krankenkasse und der Mitarbeiter, dass die Meldung falsch sei. Der Mitarbeiter erhält Gehalt, welches aber monatlich schwankt, auf Grund von Vertragsvereinbarungen. Die Krankenkasse möchte daher für die letzten drei Monate das tatsächliche Arbeitsentgelt gemeldet bekommen. Kann die Krankenkasse das so anfordern? In der Literatur heißt es, dass nur der letzte volle Zeitraum zu melden ist.
Sind in dem "laufenden Brutto tatsächlich" auch Nachtzuschläge mit einzubeziehen? Auf Grund der Arbeitszeit (18.00 h bis 02.00 h) zahlt der Arbeitgeber regelmäßig steuer- und sozialversicherungsfreie Nachtzuschläge.
Der Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber einen Firmenwagen. Bei Eintritt ins Krankengeld wurde der PKW aber beim Arbeitgeber auf den Hof gestellt, so dass der PKW während des Bezugs von Krankengeld nicht genutzt werden kann. Während der Lohnfortzahlung wurde der PKW noch abgerechnet. Der PKW dürfte doch somit bei der Berechnung des Krankengeldes nicht berücksichtigt werden?
Mit freundlichen Grüßen
MP