Expertenforum - EEL Meldung für Stundenlöhner mit schwankendem Entgelt

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    EEL Meldung für Stundenlöhner mit schwankendem Entgelt

    Hallo,

    wir nutzen SAP HCM und gem. der Verfahrensbeschreibung übermitteln wir für einen Stundenlohn die Entgeltart 1 ausschließlich für einen Monat das Arbeitsentgelt. Das erfolgt auch, bei unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit. D.h. die Mitarbeitenden erhalten jeden Monat ein unterschiedliches Entgelt.

    Ist jetzt nur ein Monat zu bescheinigen, da kein Akkordlohn vorliegt und auch das Entgelt nicht vom Arbeitsergebnis abhängt oder müssen wir auch dann 3 Monate bescheinigen? Wenn ja, aus welcher Gesetzesgrundlage/Verfahrensbeschreibung geht das hervor? Wir nutzen den SAP Standard und übermitteln diese Daten grundsätzlich für einen Monat.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


     

  • 02
    RE: EEL Meldung für Stundenlöhner mit schwankendem Entgelt

    Hallo Frau Weigelt,
     
    für die Ermittlung des Krankengeldes (z. B. bei Stundenlöhnern) ist bei der Berechnung des Regelentgelts das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens während der letzten abgerechneten 4 Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.
     
    Wurde wie in Ihrem Fall keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, ist nach unserem Verständnis die Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden aus der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zu ermitteln. Für die Berechnung des Regelentgelts ist in den Fällen, in denen der vom Ergebnis der Arbeit erzielte Lohn von Monat zu Monat unterschiedlich hoch ist (schwankende Monatsbezüge), das Arbeitsentgelt der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit durch 90 zu teilen.
     
    Dies ergibt sich aus dem gemeinsamen Rundschreiben vom 07.09.2022 in der Fassung vom 11.12.2024 zum „Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV“.
     
    In Zweifelsfällen sollte mit der zuständigen Krankenkasse verbindlich geklärt werden, welche Entgeltdaten ggf. für die Krankengeldermittlung in der Entgeltbescheinigung benötigt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.