Hallo,
wir nutzen SAP HCM und gem. der Verfahrensbeschreibung übermitteln wir für einen Stundenlohn die Entgeltart 1 ausschließlich für einen Monat das Arbeitsentgelt. Das erfolgt auch, bei unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit. D.h. die Mitarbeitenden erhalten jeden Monat ein unterschiedliches Entgelt.
Ist jetzt nur ein Monat zu bescheinigen, da kein Akkordlohn vorliegt und auch das Entgelt nicht vom Arbeitsergebnis abhängt oder müssen wir auch dann 3 Monate bescheinigen? Wenn ja, aus welcher Gesetzesgrundlage/Verfahrensbeschreibung geht das hervor? Wir nutzen den SAP Standard und übermitteln diese Daten grundsätzlich für einen Monat.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.