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  • 01
    EEL Meldung bei Verletztengeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben folgende Fragestellung: Eine Mitarbeiterin von uns ist seit dem 09.08.2025 krank wegen Berufsunfall (ab 20.09.25 krank ohne Lohnfortzahlung). Wir haben in 10/2025 eine EEL Bescheinigung bei Verletztengeld erstellt. Die Mitarbeiterin ist weiterhin krank hätte aber ab dem 01.01.2026 durch die Erhöhung des Mindestlohnes eine höhere Vergütung. Die Mitarbeiterin verlangt von uns eine neue, geänderte EEL Bescheinigung mit der neuen Vergütung. Wir sind aber der Meinung, dass wir nur den Zeitraum vor der Erkrankung bescheinigen müssen. Wer hat Recht? Vielen Dank.


     

  • 02
    RE: EEL Meldung bei Verletztengeld

    Hallo Karl,
     
    für die Berechnung des Krankengeldes ist nach den Regelungen des § 47 Sozialgesetzbuch (SGB) V grundsätzlich das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte „beitragspflichtige“ Arbeitsentgelt maßgebend. Dabei ist ein “abgerechneter” Entgeltabrechnungszeitraum ein Zeitraum, für den der Arbeitgeber üblicherweise die Entgeltberechnung abgeschlossen hat.
     
    Eine Anpassung der bereits an die Krankenkasse per Datenaustausch übermittelten Angaben (EEL-Bescheinigung) zum Jahreswechsel durch Erhöhung des Mindestlohns sehen die Verfahrensbeschreibungen nicht vor.  
     
    Daher stimmen wir Ihnen zu, dass hier eine geänderte EEL-Bescheinigung zum 01.01.2026 nicht zu erfolgen hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenforum

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