Expertenforum - eAU Frage

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  • 01
    eAU Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei einem AN von uns war ursprünglich geplant, dass er ab dem 24.04 für drei Wochen auf Reha geht. Ich habe eine eAU Abfrage gestartet und wir wurde ab 24.04 bis voraussichtlicher Nachweis bis 17.07.2025 zurückgemeldet. Der AN hat mir mitgeteilt, dass sich der Rehaufenthalt verschiebt. Er ist jetzt vom 24.04 bis 02.06 krankgeschrieben und ab 03.06.2025 geht er auf Reha. Dazu hätte ich ein paar Fragen:


    1. Muss ich ich als AG eine erneute Abfrage starten und zu welchem Datum? Oder muss ich die bereits zurückgemeldete Meldung stornieren? Eine Stornierung ist in diesem Fall aber nicht möglich.

    2. Wird das tatsächliche Entlassungsdatum übermittelt oder müssen wir da nochmals tätig werden? Wird das tatsächliche Entlassungsdatum grundsätzlich automatisch von den KK übermittelt?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: eAU Frage

    Guten Tag,
     
    eine Stornierung ist nicht notwendig. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber eine erneute Anfrage vornehmen, sofern ihm die Rückmeldung, die bereits vorliegt, nicht ausreicht.  
     
    Neben ärztlichen Praxen sowie Krankenhäusern können seit dem 1. Januar 2025 auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen die eAU digital ausstellen. Allerdings gilt das nur, wenn eine gesetzliche Krankenkasse oder die deutsche Rentenversicherung (für krankengeldberechtigte Mitglieder) Leistungsträger sind. Ist der stationäre Aufenthalt in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung zum Zeitpunkt der Anfrage bereits beendet, wird das tatsächliche Entlassungsdatum angegeben.
    Wurde dem Arbeitgeber hingegen ein voraussichtliches Entlassungsdatum übermittelt, weil der stationäre Aufenthalt zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht beendet war (Aufnahme und Verlängerung), erfolgt – anders als bei stationären Krankenhausaufenthalten – keine automatische Übermittlung des tatsächlichen Entlassungsdatums. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall eine neue Anfrage stellen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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