Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem AN von uns war ursprünglich geplant, dass er ab dem 24.04 für drei Wochen auf Reha geht. Ich habe eine eAU Abfrage gestartet und wir wurde ab 24.04 bis voraussichtlicher Nachweis bis 17.07.2025 zurückgemeldet. Der AN hat mir mitgeteilt, dass sich der Rehaufenthalt verschiebt. Er ist jetzt vom 24.04 bis 02.06 krankgeschrieben und ab 03.06.2025 geht er auf Reha. Dazu hätte ich ein paar Fragen:
1. Muss ich ich als AG eine erneute Abfrage starten und zu welchem Datum? Oder muss ich die bereits zurückgemeldete Meldung stornieren? Eine Stornierung ist in diesem Fall aber nicht möglich.
2. Wird das tatsächliche Entlassungsdatum übermittelt oder müssen wir da nochmals tätig werden? Wird das tatsächliche Entlassungsdatum grundsätzlich automatisch von den KK übermittelt?
Vielen Dank für die Rückmeldung.