Guten Tag,
im Zusammenhang mit dem Abruf von eAU Daten stellt sich für uns die Frage ob sich für uns neue LFZ Pflichten ergeben oder nicht. Wirklich ableiten kann man es aus dem Rückmeldeergebnis nicht.
Folgendes Beispiel angelehnt an einen reellen Fall:
Mitarbeiter befindet sich bereits seit mehreren Wochen im Krankenstand, bezieht mittlerweile für die dahinterliegende Diagnose Krankengeld.
Nun lief die letzte AU ab. Er meldete sich bei uns und gab an sich irgendetwas gebrochen zu haben. Folglich wäre er weitere 4 Wochen krankgeschrieben.
Eine Rückmeldung der KK liegt vor, der Zeitraum stimmt.
Als Bescheinigungsart ist "Folgebescheinigung" angegeben.
Wie bekommen wir hier nun Kenntnis ob die "neue" AU weiterhin ins Krankengeld-Thema (eine andere Problematik) fällt oder ob sich aus der neuen AU eine Leistungsverpflichtung (Lohnfortzahlung) für uns als Arbeitgeber ergibt?