Liebes Expertenteam,
unsere Mitarbeiter melden sich zuverlässig bei uns als Arbeitgeber krank, allerdings ist oft unklar, ob es nun eine eAU gibt oder nicht. Problematisch ist das vor allem dann, wenn ihnen von der Arztpraxis ein Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit ausgehändigt wurde.
Wie ist für den Versicherten erkennbar, ob er die Krankschreibung bei der Krankenkasse vorlegen muss oder nicht?
Wie sind die Praxiserfahrungen, wenn im Rahmen des eAU-Meldeverfahrens das Ersatzverfahren angewendet wird? Ist die Verwendung des Formulars e_010 ein Indiz für die Anwendung des Ersatzverfahrens? Muss der Versicherte die Ausfertigung der Krankschreibung bei der Krankenkasse vorlegen oder übermittelt die Arztpraxis die Dokumente, welche bei ihnen erfasst werden, sodass der Arbeitgeber trotzdem eine eAU abrufen kann?
Besten Dank und viele Grüße
V.Schießl