Hallo liebes Expertenteam,
ein Mitarbeiter wurde ausgesteuert und entsprechend mit den Meldegrund 30 abgemeldet. Das Arbeitsverhältnis besteht jedoch fort. Bekommen wir nun weiterhin Antworten auf die eAU-Anfragen, oder ist nun nur noch die Agentur für Arbeit berechtigt diese Anfrage elektronisch beantwortet zu bekommen? Sind wir weiterhin berechtigt die eAU-Anfrage zu stellen?
Danke & Beste Grüße