Sehr geehrtes Expertenteam,
ich hoffe, Sie können uns bei dem aktuellen Problem helfen.
Wir haben auf Grund der Einführung der eAU alle Minijobber angeschrieben und um Bekanntgabe der Krankenkasse gebeten. Bei einer aktuellen Überprüfung haben wir festgestellt, dass einige dieser Dienstkräfte auf keines unserer Schreiben reagiert haben. Daher unsere Frage. Ist vom Gesetzgeber eine Möglichkeit vorgesehen, mit der der AG diese Angabe von seinen Dienstkräften zur Not "erzwingen" kann?
Bzw., können wir - ohne Angabe der Krankenkasse - im Krankheitsfall die Entgeltfortzahlung verweigern, da wir ja keine Abfrage vornehmen können?
Vielen Dank im Voraus!!
Mit den besten Grüßen
Ch. Kolter-Bekker