Was passiert, wenn der eAU-Abruf versehentlich mit einem falschem Abfrage-Grund ("Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit", statt "Arbeitsunfähigkeit wegen stationärem Krankenhausaufenthalt") erfolgt? Erfolgt dann NUR eine Rückmeldung der KK, dass keine "Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit" vorliegt, oder wird AUCH zurückgemeldet, dass es sich um "Arbeitsunfähigkeit wegen stationärem Krankenhausaufenthalt" handelt?
Expertenforum - eAU-Abruf mit falschem Abruf-Grund

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eAU-Abruf mit falschem Abruf-Grund
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RE: eAU-Abruf mit falschem Abruf-Grund
Hallo Hilde,
da wir unsere Nachforschungen zu den von Ihnen angefragten Abfragegründen im Rahmen des eAU-Verfahrens noch nicht abschließen konnten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir hierzu noch keine Stellungnahme abgeben können. Sobald diese abgeschlossen sind, werden wir Sie über das Ergebnis informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
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RE: eAU-Abruf mit falschem Abruf-Grund
Hallo Hilde,
nachdem wir unser Recherche zu Ihrem Sachverhalt abgeschlossen haben, erhalten Sie von uns folgende Stellungnahme:
Der Abruf der AU-Daten im elektronischen Verfahren durch den Arbeitgeber ist ausschließlich mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber im Feld „AU_ ab_ AG“ durchzuführen.
Ein differenzierter Abruf für „reguläre“ AU- Zeiten und AU-Zeiten eines stationären Krankenhausaufenthalts ist in der „Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustausches der eAU“ nicht vorgesehen, unabhängig davon, ob einzelne Entgeltabrechnungsprogramme eine solche Möglichkeit „anbieten“.
Sofern für den angefragten Zeitraum Zeiten eines stationären Krankenhausaufenthalts bei der Krankenkasse vorliegen, werden dem Arbeitgeber „der Aufnahmetag“ und die „voraussichtliche Dauer“ der Krankenhausbehandlung zum Abruf bereitgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
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