Hallo,
kurze Frage: Der Arbeitnehmer erhält ja im Krankheitsfall die AU Daten noch für sich. Ist dies eine weiße Bescheinigung? Zudem kann er ja ein Ausdruck für den Arbeitgeber weiterhin bei dem Arzt anfordern. Wäre das dann der gelbe Schein wie bisher? Gibt es eine rechtliche Grundlage (GKV Schreiben etc.) wo abgedruckt ist das der Arzt verpflichtet ist dem Arbeitnehmer noch ein Nachweis für den Arbeitgeber auszustellen? Lieben Dank.