Hallo,
eine Arbeitnehmerin soll einen E-Roller überlassen (450 € mit wenigen Euro geldwerter Vorteil nach der 1% + 0,03%-Regel) und ein ÖPNV-Ticket erstattet bekommen. Geht das parallel? Da der geldwerte Vorteil aus der 0,03%-Regel wohl nur wenige Cent beträgt, könnte das ÖPNV-Ticket komplett steuerfrei erstattet werden, korrekt?
Grüße
Torsten Kalb