Guten Tag,
im Rahmen des e-AU Abrufs sieht man als AG keine Infos mehr zum Aussteller der AU.
Uns liegt eine Erstbescheinigung vor, alle weiteren e-AU sind bisher als "Folgebescheinigung" deklariert.
Zum allgemeinen Verständnis wäre hier einmal interessant zu wissen ob "Folgebescheinigung" bedeutet, dass die AU aus der gleichen Arztpraxis kommt.
Oder könnte ein MA theoretisch vom (Haus-)Arzt eine Erstbescheinigung erhalten - im Zuge des Behandlungsprozesses kommt ggf. ein Facharzt ins Spiel, der dann die folgenden Krankschreibungen ausstellt.
Muss ein nachgelagert tätiger Facharzt bei seiner 1. ausgestellten AU wieder eine Erstbescheinigung stellen oder kann er direkt als Folgebescheinigung deklarieren, wenn der Patient / Mitarbeiter schon eine Krankschreibung hat?