Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Ihre Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
1) Eine Mitarbeiterin wird als duale Studentin eingestellt. Es gibt ein Kooperationsvertrag mit der Hochschule. Es wird vereinbart, dass sowohl die monatlichen Studiengebühren wie auch das Semesterticket vom Arbeitgeber getragen werden. Ist auch das Semesterticket steuer- und SV frei??
2) Eine weitere Mitarbeiterin wird ebenfalls als duale Studentin eingestellt. Hier wurde aber der Studienvertrag mit der Mitarbeiterin abgeschlossen. Hier werden sowohl die Semestergebühren + die Einschreibegebühren und die Prüfungsgebühren aufgelistet. Wie verhält es sich hier mit der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Nebenleistungen (Einschreibe- u. Prüfungsgebühren) und muss der Vertrag auf die Mandanten umgeschrieben werden?
Und die Wochenarbeitszeit lt. Arbeitsvertag soll bei 20 Stunden liegen und an der Hochschule sollen ebenfalls 20 Stunden anfallen. Jetzt hat die Mitarbeiterin auch noch eine geringfügige Beschäftigung? Muss der Arbeitgeber hier etwas beachten??
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mfg
A. Wy