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  • 01
    duale Studentin_familienversichert

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin neu auf diesem Gebiet und benötige Ihren fachmännischen Rat.

    Können Sie mir bitte helfen, ob ich die familienversicherte Studentin richtig geschlüsselt habe?

    Was mich irritiert ist, dass die Beschäftigte als Familienversicherte ja eigentlich keine Beiträge zahlt, richtig?

    SV-Status: sv-pflichtig AZUBI,

    besonderes SV-Merkmal: Übergangsbereich ja oder nein?

    BGS: 1111

    Krankenkasse/RV/AV/PV/Umlage: AOK plus

    Vielen Dank vorab!



     

  • 02
    RE: duale Studentin_familienversichert

    Guten Tag,
     
    bei der Familienversicherung handelt es sich grundsätzlich um einen nachrangigen Krankenversicherungsschutz.
     
    Sobald die Voraussetzungen für eine Krankenversicherungs- bzw. Sozialversicherungspflicht vorliegen, ist dieser Tatbestand vorranging und verdrängt damit die Familienversicherung.
     
    Der Eintritt der Sozialversicherungspflicht und damit die entsprechende Anmeldung mit der Beitragsgruppe 1111 entspricht daher grundsätzlich in dem von Ihnen geschilderten Fall der geltenden Rechtslage.
     
    Für zur Berufsausbildung beschäftigten Personen, wie z. B. Teilnehmer an dualen Studiengängen, sind die Regelungen des Übergangsbereichs nicht anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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