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  • 01
    doppelte Staatsbürgerschaft

    Wir haben eine Mitarbeiterin, die im Moment die georgische Staatsangehörigkeit hat, nach ihrer Einbürgerung aber eine doppelte Staatsbürgerschaft (georgisch/deutsch) haben wird.

    (Die Person arbeitet in Deutschland, zahlt in Deutschland Steuern und SV und ist mit einem Deutschen verheiratet.)

    Welche Staatsbürgerschaft ist dann im Lohnprogramm einzutragen? (Viele Lohnprogramme lassen nur einen Eintrag zu)

    Falls es egal ist: hat die Wahl von deutsch oder georgisch besondere Vorteile oder Nachteile?


    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

  • 02
    RE: doppelte Staatsbürgerschaft

    Hallo CZ,
     
    eine verbindliche Regelung, welcher Staatsangehörigkeitsschlüssel in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art zu berücksichtigen ist, gibt es nicht.
     
    Grundsätzlich empfehlen wir, bei einer erstmaligen Meldung das Geburtsland anzugeben. Bei Folgemeldungen ist es sinnvoll, immer die erstmalig gemeldete Staatsangehörigkeit zu verwenden.
     
    Bei einer Änderung der Staatsangehörigkeit ergeben sich aus unserer Sicht für die betreffende Person keinerlei Auswirkungen in der Sozialversicherung.
     
    Zu beachten ist, dass bei einer Entsendung (A1) eines nicht EU-Bürgers z. B. in die Schweiz der Antrag abgelehnt wird, sofern es sich in einem solchen Fall um einen „Drittstaatsangehörigen“ handelt.

    Das bedeutet, dass hier für die Entsendung keine A1-Bescheinigung durch die Krankenkasse ausgestellt werden darf, sondern das Weiterbestehen der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit ausschließlich im Rahmen eines bilateralen Abkommens (z. B. mit der Schweiz „CH1“) bescheinigt werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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