Wir haben eine Mitarbeiterin, die im Moment die georgische Staatsangehörigkeit hat, nach ihrer Einbürgerung aber eine doppelte Staatsbürgerschaft (georgisch/deutsch) haben wird.
(Die Person arbeitet in Deutschland, zahlt in Deutschland Steuern und SV und ist mit einem Deutschen verheiratet.)
Welche Staatsbürgerschaft ist dann im Lohnprogramm einzutragen? (Viele Lohnprogramme lassen nur einen Eintrag zu)
Falls es egal ist: hat die Wahl von deutsch oder georgisch besondere Vorteile oder Nachteile?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!