Expertenforum - Doppelte Haushaltsführung

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  • 01
    Doppelte Haushaltsführung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Bei der doppelten Haushaltsführung kann der Arbeitgeber die Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung ist eine steuerfreie Erstattung bis zu 20 EUR je Übernachtung möglich. Nach Ablauf dieser drei Monate kann der Arbeitgeber bis zu 5 EUR je Übernachtung steuerfrei erstatten.

    Der AN weist einmalig die Mietzahlung für die Zweitwohnung nach. Ist es zulässig, die Übernachtungen pro Monat abzuzählen und als Bemessungsgrundlage für die Pauschale zu verwenden oder ist ein detaillierter Nachweis nötig?

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Doppelte Haushaltsführung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ein detaillierter Nachweis wird nicht benötigt; der „Anfangsbeleg“ ist für die Erstattung mit den Pauschalsätzen ausreichend.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Doppelte Haushaltsführung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Daraus ergibt sich die Frage, wie verhält es sich bei Monaten mit Urlaub. Können auch hier die vollen Monatsübernachtung (durchgezählt) angesetzt werden?

    Vielen Dank Kluge

  • 04
    RE: Doppelte Haushaltsführung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ja, dies ist bei pauschaler erstattung zulässig.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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