Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 wurde durch uns als Arbeitgeber Nachweise in Form von Geburtsurkunden usw. (je nach Kindschaftsverhältnis) bei unseren Mitarbeiter*innen zur Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrags angefordert.
Das Digitale Verfahren Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung startet zum 01.07.2025 für Beitragsabführende Stellen und ist verpflichtend.
Ist eine Historienanfrage für vor dem 01.07.2025 beschäftigte Mitarbeiter*innen verpflichtend?
Ist eine Bestandsagfrage zum Stichtag bzw. Beginndatum 01.07.2025 für Bestandsmitarbeiter*innen verpflichtend? Falls ja wie gehen wir mit Bestandsabweichungen um bei denen uns die Datenstelle mit Beginn 01.07.2025 eine Abweichung zurück meldet? Müssen wir in diesem Fall die Abweichung ab 01.07.2025 berücksichtigen oder weiter recherchieren indem wir eine Historienabfrage für den betroffenen Mitarbeiter mit der vorhandenen Bestandabweichung durchführen, um zu ermitteln wie weit zurück in die Vergangenheit eine Beitragskorrektur vorgenommen werden muss?
Vielen Dank.