Guten Morgen,
ein Mitarbeiter wurde im Juli 2025 nach Krankengeldbezug ausgesteuert und bezieht direkt im Anschluss daran ALG. Die SV-Abmeldung Meldegrund 30 wurde daher erstellt, aber das Beschäftigungsverhältnis besteht fort.
Der Arbeitgeber überlässt ihm weiterhin einen Dienstwagen zur Privatnutzung. Der Mitarbeiter ist freiwillig gesetzlich versichert und hat in den letzten Jahren ein Bruttoeinkommen, welches weit über der BBG KV/PV und auch über der BBG RV/AV liegt.
Ich bitte um Information, wie diese Dienstwagenüberlassung SV-rechtlich zu beurteilen und abzurechnen ist.
Vielen Dank vorab