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  • 01
    Dienstwagen

    Hallo,


    unser Mandant hat uns mitgeteilt, dass wir für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte 0,0075 % (Elektroautos) bzw. 0,015 % (Hybrid) berücksichtigen sollen. Ich kenne die Versteuerung jedoch nur mit 0,03%. Aus welcher Richtlinie kann man dies entnehmen. Ist dies Korrekt? Ich habe bisher nichts finden können.


    Der zu versteuernde Betrag wird auf 0,25% bzw. 0,5% des Listenpreises gesenkt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.


    Vielen Dank für die Rückmeldung


     

  • 02
    RE: Dienstwagen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die mitgeteilte Berechnung ist im Ergebnis korrekt, allerdings ergibt sich aus dem Gesetz folgender Rechenweg:


    Bei Nutzung dienstlicher Fahrzeuge für den Arbeitsweg darf der geldwerte Vorteil gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG mit 0,03% des Listenpreises je Entfernungskilometer pauschaliert werden.

    Dabei wird auf den „Listenpreis“ im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG abgestellt.

    Dort wiederum findet sich in den Nummern 2, 4 und 5 für diverse Fahrzeuge die Vorgabe, nur den halben Listenpreis anzusetzen. Nach Nr. 3 reduziert sich der Ansatz sogar auf ein Viertel des Listenpreises.


    Der Pauschalsatz nach § 8 Abs. 2 Satz 3 ist in den entsprechenden Fällen also zu halbieren bzw. zu vierteln. Damit ergeben sich die genannten Sätze von 0,015% bzw. 0,0075% des (vollen) Listenpreises je Entfernungskilometer.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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