Hallo,
unser Mandant hat uns mitgeteilt, dass wir für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte 0,0075 % (Elektroautos) bzw. 0,015 % (Hybrid) berücksichtigen sollen. Ich kenne die Versteuerung jedoch nur mit 0,03%. Aus welcher Richtlinie kann man dies entnehmen. Ist dies Korrekt? Ich habe bisher nichts finden können.
Der zu versteuernde Betrag wird auf 0,25% bzw. 0,5% des Listenpreises gesenkt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Vielen Dank für die Rückmeldung