Wir erstellen bei einem Mandanten für ein AOK-Mitglied, das freiwillig KV-versichert ist, eine Lohnabrechnung. Der Dienstwagen darf während dem Bezug von Krankengeld weiter genutzt werden. Während des Krankengeld-Bezuges fallen ja keine freiwilligen KV-Beiträge an.
Ist es korrekt, dass dann der Sachbezug für den Firmenwagen in der Sozialversicherung während der Krankheit nicht verbeitragt wird?