Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer hat mit seinem Dienstwagen einen Unfall gehabt. Seit diesem Unfall ist der Dienstwagen nicht mehr fahrtüchtig.
Fällt ab dem Tag des Unfalls die Versteuerung des geldwerten Vorteils weg?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung