Expertenforum - Dienstwagen - Unfall - Geldwerter Vorteil

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  • 01
    Dienstwagen - Unfall - Geldwerter Vorteil

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Arbeitnehmer hat mit seinem Dienstwagen einen Unfall gehabt. Seit diesem Unfall ist der Dienstwagen nicht mehr fahrtüchtig.


    Fällt ab dem Tag des Unfalls die Versteuerung des geldwerten Vorteils weg?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

  • 02
    RE: Dienstwagen - Unfall - Geldwerter Vorteil

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der geldwerte Vorteil entfällt ab dem auf den Unfall folgenden Kalendermonat. Für den Unfallmonat muss die Monatspauschale angesetzt werden, wenn das Fahrzeug für mindestens einen Tag genutzt werden konnte.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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