Ein Arbeitnehmer gibt sein Dienstwagen mit Leasingende zurück. Ein Gutachter stellt bei Leasingrückgabe hohe Kosten fest, die wir dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen wollen. Die Kosten sind so hoch, dass wir dem Arbeitnehmer ein Arbeitgeberdarlehn in dieser Höhe anbieten (unter 2.600,00 € Zinslos) da er die Kosten nicht in einer Summe bezahlen kann. Wir bezahlen vorab die Reparaturrechnung. 1. Muss der Arbeitnehmer auch die Mehrwertsteuer bezahlen oder nur die Nettokosten? 2. Mindert das Arbeitgeberdarlehn den geldwerten Vorteil des neuen Dienstwagens?
Expertenforum - Dienstwagen - Leasingrückgabe

Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Dienstwagen - Leasingrückgabe
-
02
RE: Dienstwagen - Leasingrückgabe
Sehr geehrter Fragesteller,
da der Arbeitgeber Ersatz des bei ihm entstehenden Schadens verlangt, ist der Betrag bei Vorsteuerabzug des Arbeitgebers ust-netto und ansonsten (bei fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung des Arbeitgebers) ust-brutto zu berechnen.
Der geldwerte Vorteil des neuen Dienstwagens bleibt unverändert, da lediglich ein Schaden am früheren Dienstfahrzeug ersetzt wird. (Bei Verzicht auf bestehende Schadenersatzansprüche würde sich ein zusätzlicher geldwerter Vorteil ergeben.)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
Themenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service