Expertenforum - Dienstwagen - Leasingrückgabe

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  • 01
    Dienstwagen - Leasingrückgabe

    Ein Arbeitnehmer gibt sein Dienstwagen mit Leasingende zurück. Ein Gutachter stellt bei Leasingrückgabe hohe Kosten fest, die wir dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen wollen. Die Kosten sind so hoch, dass wir dem Arbeitnehmer ein Arbeitgeberdarlehn in dieser Höhe anbieten (unter 2.600,00 € Zinslos) da er die Kosten nicht in einer Summe bezahlen kann. Wir bezahlen vorab die Reparaturrechnung. 1. Muss der Arbeitnehmer auch die Mehrwertsteuer bezahlen oder nur die Nettokosten? 2. Mindert das Arbeitgeberdarlehn den geldwerten Vorteil des neuen Dienstwagens?

  • 02
    RE: Dienstwagen - Leasingrückgabe

    Sehr geehrter Fragesteller,


    da der Arbeitgeber Ersatz des bei ihm entstehenden Schadens verlangt, ist der Betrag bei Vorsteuerabzug des Arbeitgebers ust-netto und ansonsten (bei fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung des Arbeitgebers) ust-brutto zu berechnen.

    Der geldwerte Vorteil des neuen Dienstwagens bleibt unverändert, da lediglich ein Schaden am früheren Dienstfahrzeug ersetzt wird. (Bei Verzicht auf bestehende Schadenersatzansprüche würde sich ein zusätzlicher geldwerter Vorteil ergeben.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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