Sehr geehrtes Expertenteam,
der Dienstwagen eines Arbeitnehmers befindet sich derzeit in der Werkstatt. Der Arbeitnehmer hat seitens der Werkstatt einen Ersatzwagen erhalten.
Muss der geldwerte Vorteil weiterhin auf Basis des sich in der Werkstatt befindenden Dienstwagens abgerechnet werden?
Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalabteilung