Expertenforum - Dienstreise und HVV-Ticket

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  • 01
    Dienstreise und HVV-Ticket

    Hallo Experten-Team,


    ich habe einen Frage zu Dienstreisen.

    Wir haben eine Mandanten der Abbruchhelfer auf verschiedenen Baustellen beschäftigt. Einige Mitarbeiter fahren immer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln direkt zu den Baustellen und nicht erst zum Betrieb. Der Arbeitgeber will den Mitarbeitern, welche die Öffis nutzen, nun das HVV-Ticket zur Verfügung stellen bzw. bezahlen.


    -> Der AN hat das ABO bestellt, es läuft auf seinem Namen, die Zahlung soll aber direkt über das AG-Bankkonto laufen statt erst über den AN dann per Erstattung durch den AG an den AN (abgekürzter Weg).


    Können die Kosten für das Ticket direkt als Reisekosten/Dienstreisen verbucht werden oder muss es über den Lohn abgerechnet werden (Lohnkonto) wie ein normales Job-Ticket für Fahrten zwischen Wohnung/Arbeitsstätte? Der Mandant möchte es nicht über den Lohn laufen lassen...


    danke vorab für Ihre Antwort

    Liebe Grüße

    Lohnabrechner 2022


     

  • 02
    RE: Dienstreise und HVV-Ticket

    Hallo Lohnabrechner2022,
     
    Ihre Frage, inwiefern das HHV-Ticket bei der Abrechnung einem Job-Ticket gleichgesetzt werden kann, betrifft vordergründig das Steuerrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Dienstreise und HVV-Ticket

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Verbuchung der entsprechenden Aufwände unter ""Reisekosten/Dienstreisen" wäre nur möglich, wenn der Aufwand vollständig betrieblich entsteht.


    Deshalb ist bei (auch) privater Nutzung des Tickets in einem nicht bestimmbaren Umfang die Aufzeichnung im Lohnkonto erforderlich, außerdem auch der Nachweis in der Lohnsteuerbescheinigung. (Hintergrund ist, dass mit dem nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberzuschuss der Werbungskostenabzug gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG gemindert wird.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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