Hallo Zusammen,
welche SV-rechtlichen Thematiken sind zu veranlassen, wenn 3 MA vom Stammsitz in DE aus zu einem Kunden (kein Konzern-Unternehmen) nach Algerien fliegen?
Eine A1-Bescheinigung für EU-Ausland ist ja hier nicht notwendig.
Welche Bescheinigungen sind anzufordern, damit die MA weiterhin sozialversichert in DE bleiben? Besteht das Risiko, dass die MA/bzw. der deutsche Betrieb sich auch direkt in Algerien wg. einer Dienstreise krankenversichern müssen? ("Doppelversicherung") Müssen hier tatsächlich algerische Sozialversicherungsvorschriften recherchiert werden?
Ein SV-Abkommen DE vs. Algerien besteht meines Wissens nach nicht, bitte um Bestätigung.
Danke für Informationen,
VG