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  • 01
    Dienstreise nach Algerien (Kundenbesuch) / SV

    Hallo Zusammen,

    welche SV-rechtlichen Thematiken sind zu veranlassen, wenn 3 MA vom Stammsitz in DE aus zu einem Kunden (kein Konzern-Unternehmen) nach Algerien fliegen?

    Eine A1-Bescheinigung für EU-Ausland ist ja hier nicht notwendig.

    Welche Bescheinigungen sind anzufordern, damit die MA weiterhin sozialversichert in DE bleiben? Besteht das Risiko, dass die MA/bzw. der deutsche Betrieb sich auch direkt in Algerien wg. einer Dienstreise krankenversichern müssen? ("Doppelversicherung") Müssen hier tatsächlich algerische Sozialversicherungsvorschriften recherchiert werden?

    Ein SV-Abkommen DE vs. Algerien besteht meines Wissens nach nicht, bitte um Bestätigung.

    Danke für Informationen,

    VG

  • 02
    RE: Dienstreise nach Algerien (Kundenbesuch) / SV

    Guten Tag,
     
    mit Algerien besteht kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen. In diesem Fall kommt es hinsichtlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ausschließlich auf die innerstaatlich deutsche Vorschrift über die Ausstrahlung an (§ 4 SGB IV). 
     
    In einen Staat, mit dem weder ein Sozialversicherungsabkommen besteht, noch das europäische Recht gilt, kommt es zu Aus- und Einstrahlungen sozialversicherungsrechtlicher Regelungen über Staatengrenzen hinweg. Für Arbeitnehmer, die vorübergehend eine Beschäftigung im Ausland ausüben, gelten die deutschen Vorschriften über die Sozialversicherung weiterhin, wenn es sich um eine Entsendung im Rahmen einer im Inland bestehenden Beschäftigung handelt und die Dauer der Beschäftigung im Ausland im Voraus zeitlich begrenzt ist.
     
    Es ist nicht ausgeschlossen, dass für die Dauer der Entsendung zusätzlich auch die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaats gelten.
     
    Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen entsenden, können bei der in Deutschland zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Feststellung einer Entsendung im Sinne einer Ausstrahlung stellen. Die Antragstellung kann grundsätzlich formlos erfolgen, muss aber die Informationen zur Entscheidung durch die Krankenkasse enthalten. Wir empfehlen daher direkt Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen um dort nach einem Formular zu fragen.
      
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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