Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter soll zum 10. jähriges Dienstjubiläum 600,00 Netto und ein weiterer zum 15. jähriges Dienstjubiläum 1.000,00 Netto zusätzlich zum Arbeitslohn in seiner Lohnabrechnung ausgezahlt bekommen.
Sind hier die o.g. Sonderzahlungen stets steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Oder besteht die Möglichkeit, das der Arbeitgeber die Pauschalsteuer mit 25 Prozent (inkl. Kist/SolZ) übernimmt?
Oder gilt dies nur bei einer Jubiläumsveranstaltung?
Besten Dank!