Expertenforum - deutsche Werkstudentin arbeitet in Österreich remote

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    deutsche Werkstudentin arbeitet in Österreich remote

    Guten Morgen zusammen,

    wir möchten eine deutsche Werkstudentin beschäftigen, die in Österreich studiert und dort einen Wohnsitz hat. Sie ist aber auch noch bei ihren Eltern in Deutschland gemeldet. Geplant ist, dass sie ihre Tätigkeit für uns ausschließlich remote aus Österreich für uns erbringt. Sie ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert. Wenn wir den Vertrag so wie beschrieben durchführen, ist dann ihre Krankenversicherung in Österreich maßgebend oder muss sie sich in Deutschland krankenversichern? Welche Rechtsvorschriften sind anwendbar, deutsche oder österreichische?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: deutsche Werkstudentin arbeitet in Österreich remote

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt.
    Dies gilt ebenfalls für den Bereich des Homeoffice. Ausnahmeregelungen sind auf Antrag mit der DVKA bis zu einem Homeoffice Anteil von maximal 49,99% abzustimmen.
     
    In Ihrem Fall wird die Beschäftigung ausschließlich per Homeoffice in Österreich erbracht, so dass die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen Österreichs anzuwenden sind. Eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung in Deutschland besteht nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.