Guten Morgen zusammen,
wir möchten eine deutsche Werkstudentin beschäftigen, die in Österreich studiert und dort einen Wohnsitz hat. Sie ist aber auch noch bei ihren Eltern in Deutschland gemeldet. Geplant ist, dass sie ihre Tätigkeit für uns ausschließlich remote aus Österreich für uns erbringt. Sie ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert. Wenn wir den Vertrag so wie beschrieben durchführen, ist dann ihre Krankenversicherung in Österreich maßgebend oder muss sie sich in Deutschland krankenversichern? Welche Rechtsvorschriften sind anwendbar, deutsche oder österreichische?
Vielen Dank