Liebes Expertenteam,
ich habe eine Frage bzgl. der DEÜV-Meldungen eines privat versicherten Arbeitnehmers.
Welche DEÜV-Meldungen müssten hier erstellt werden, wernn
- er vom 06.10.2025 - 31.10.2025 in Elternzeit
- und anschl. ab 01.11.2025 im freiwilligen Wehrdienst
ist?
-> die 17er und 37er sind bei der Elternzeit von Privatversicherten ja nicht auszulösen.
Demnach müsste direkt die 52er-DEÜV-Meldung kommen.
Wie ist dies jedoch, wenn hierauf direkt der freiwillige Wehrdienst folgt?
Vielen Dank vorab.
VG