Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    DEÜV-Meldungen Rentengewährung

    Hallo zusammen,


    bei einem Krankengeldbezug von mindestens 1 Kalendermonat muss eine (Unterbrechungsmeldung "51") an die Krankenkasse erstattet werden.


    Was muss danach bei einer Rentengewährung gemeldet werden? Konkret:


    A: Was ist in der DEÜV zu melden, wenn eine EM Rente auf Zeit gewährt wird?

    B: Was ist in der DEÜV zu melden, wenn eine EM Rente auf Dauer gewährt wird?

    C: Was ist in der DEÜV zu melden, wenn die Tätigkeit nach einer EM Rente auf Zeit wieder aufgenommen wird?


    Herzlichen Dank!

     

  • 02
    RE: DEÜV-Meldungen Rentengewährung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ändert sich durch den Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente, gegebenenfalls auch rückwirkend, die Beitragsgruppe.
    Unabhängig von der Gewährung auf Zeit oder auf Dauer ist die Beitragsgruppe 3101 (Personengruppe 101) zu verwenden.
     
    Für Versicherte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld. Da ab diesem Tag keine Entgeltersatzleistung bzw. kein Arbeitsentgelt bezogen wird, endet hier grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis.
     
    Sofern das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung weiterbesteht, verlängert sich die Mitgliedschaft noch um einen Monat.
     
    Daraus ergeben sich folgende mögliche Meldungen für Fallgestaltung A und B (kein Unterschied in der Beurteilung):
     
    Abmeldung BGR 1111 zum Vortag des Rentenbeginns (Abgabegrund 32)
    Anmeldung BGR 3101 zum Rentenbeginn (Abgabegrund 12)
    Abmeldung BGR 3101 letzter Tag der Krankengeldzahlung (Abgabegrund 30), gegebenenfalls + 1 Monat wenn Beschäftigungsverhältnis nicht beendet (Abgabegrund 34).
     
     
    Sofern nach Bezug der Erwerbsminderungsrente auf Zeit die Arbeit wieder aufgenommen wird, erfolgt eine Anmeldung zum Tag der Arbeitsaufnahme.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: DEÜV-Meldungen Rentengewährung

    Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!


    Wie verhält es sich bei einer TEILWEISEN EM-Rente? Welche DEÜV-Meldungen sind hier maßgebend? Zudem: Muss auch hier wieder angemeldet werden?


    Lieben Dank.

  • 04
    RE: DEÜV-Meldungen Rentengewährung

    Guten Tag,
     
    eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat keine Auswirkungen auf die Beitragsgruppen in der Sozialversicherung. Hier ist bei Weiterbeschäftigung der Personengruppenschlüssel 101 und die Beitragsgruppe 1111 zu verwenden.
     
    Eine neue Anmeldung bei Arbeitsaufnahme ist nur notwendig, wenn zuvor eine Abmeldung wegen Ende des Krankengeldbezuges (Aussteuerung) erfolgte.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: DEÜV-Meldungen Rentengewährung

    Hallo Experten,


    lieben Dank für die zügige Antwort. Was aber wenn die teilw. EM während des Krankengeldbezuges beginnt? Bleibt es dann bei der 51-Unterbrechungsmeldung oder muss hier eine Abmeldung folgen?


    Besten Dank!!!

  • 06
    RE: DEÜV-Meldungen Rentengewährung

    Guten Tag,
     
    sofern eine teilweise Erwerbsminderungsrente in einen Krankengeldbezug fällt, wird das Krankengeld um den Rentenbetrag gekürzt weiter gezahlt.
     
    Insoweit ist durch den weiteren Krankengeldbezug keine Abmeldung notwendig, da die Beschäftigung im Rahmen des § 7 Abs. 3 SGB IV sozialversicherungsrechtlich fortbesteht.
     
    Es verbleibt daher bei der Unterbrechungsmeldung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.