Hallo zusammen,
bei einem Krankengeldbezug von mindestens 1 Kalendermonat muss eine (Unterbrechungsmeldung "51") an die Krankenkasse erstattet werden.
Was muss danach bei einer Rentengewährung gemeldet werden? Konkret:
A: Was ist in der DEÜV zu melden, wenn eine EM Rente auf Zeit gewährt wird?
B: Was ist in der DEÜV zu melden, wenn eine EM Rente auf Dauer gewährt wird?
C: Was ist in der DEÜV zu melden, wenn die Tätigkeit nach einer EM Rente auf Zeit wieder aufgenommen wird?
Herzlichen Dank!