Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Deüv Meldungen nach Betriebsübergang

    Nach einer abgeschlossenen Insolvenz gehen unsere Mitarbeiter mit einem Betriebsübergang (§613a) in ein neues Unternehmen über.

    Es werden keine neuen Arbeitsverträge geschlossen.

    Welche Meldungen sind für die Ab- und Anmeldungen zu machen?


    Vielen Dank vorab.

     

  • 02
    RE: Deüv Meldungen nach Betriebsübergang

    Hallo Clana,
     
    um in Ihrem Fall eine Stellungnahme abgeben zu können, bitten wir um Mitteilung, welche Meldungen für die betreffenden Personen in der „abgeschlossenen Insolvenz“ bisher erstellt worden sind.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Deüv Meldungen nach Betriebsübergang

    Hallo,

    die Insolvenzeröffnung war am 1.11.2025

    es wurden folgende Meldungen bereits erstellt:


    - Abmeldung 30 zum 31.10.2025

    - Anmeldung 10 (neue Betriebsnummer) zum 01.11.2025


    Viele Grüße




     

  • 04
    RE: Deüv Meldungen nach Betriebsübergang

    Hallo Clana,
     
    vielen Dank für die zusätzlichen Angaben.
     
    In Sachverhalten zum Thema „Betriebsübergang“ ist auch in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art vordergründig zunächst die Frage zu klären, ob von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist, weil der neue Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers eintritt oder ob ein neuer Arbeitsvertrag mit einer rechtlich anderen (natürlichen oder juristischen) Person vereinbart wird. Insbesondere bei einem Eigentümerwechsel durch Verkauf, der Verschmelzung / Fusion (zwei Unternehmen verschmelzen zu einem neuen - dritten - Unternehmen) und der Unternehmensspaltung, entstehen neue Beschäftigungsverhältnisse.
     
    Nur dann, arbeitsrechtlich neue Beschäftigungsverhältnisse begründet werden, sind eine Ab- und Anmeldung mit den Meldegründen „30“ und „10“ zu erstellen.
     
    Ist dagegen – wie nach Ihrer Schilderung - von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen, sind aber Meldungen wegen Änderung der Betriebsnummer abrechnungstechnisch notwendig, hat dies mit den Meldegründen „33“ und „13“ zu erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 05
    RE: Deüv Meldungen nach Betriebsübergang

    Vielen Dank für Ihre Informationen.


    Ist es relevant, dass wir eine neue Betriebsnummer haben?

    Bleibt es dann bei 33/13?


    Vielen Dank & Grüße

  • 06
    RE: Deüv Meldungen nach Betriebsübergang

    Hallo Clana,
     
    da nach Ihren Informationen im Rahmen des Betriebsübergangs bei durchgehend bestehenden Arbeitsverhältnissen eine neue Betriebsnummer vergeben wurde, sind - wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben - die Meldegründe „33“ und „13“ anzugeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam       
     

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