Hallo Expertenforum,
wir hatten eine Betriebsübergang §613a BGB zum 01.10.2025
Einige unserer Mitarbeiter waren bereits vor dem 01.10.2025 in einer Entgeltlosen Zeit (z.B. Krankengeldbezug, Elternzeit, Sabbatical, unbezahlt Kindkrank (UKK)) und es wurden teilweise bereits Meldungen / Unterbrechungsmeldungen erstellt. Da unser System in diesen Fällen die DEÜV-Meldungen teilweise nicht korrekt übermittelt hat, müssen wir einige Fälle über SV-Meldeportal manuell melden.
Welche Meldungen (Anmeldung/Abmeldung/Meldegründe/Zeitpunkte) müssen wir in folgenden Beispielen abgeben:
a) Mitarbeiter UKK vom 30.09.25 bis 02.10.25
b) Mitarbeiter mit Krankengeldbezug weniger als 1 Monat, Beispiel Ende EFZG 15.09.25 wieder arbeitsfähig ab 03.10.25
c) Mitarbeiter mit Krankengeldbezug über 1 Monat, Beispiel Ende EFZG 15.09.25 weiterhin langkrank
d) Mitarbeiter mit Krankengeldbezug über 1 Monat, Beispiel Ende EFZG 19.08. wieder arbeitsfähig ab 12.12.26, Unterbrechungsmeldung wurde in der "alten" Firma übermittelt (MG 51 / 01.01.-18.08.)
e) Mitarbeiter in Elternzeit, Beispiel Beginn Elternzeit 15.09.25, ende Elternzeit 14.10.2025
f) Mitarbeiter in Elternzeit, Beispiel Beginn Elternzeit 15.09.25, ende Elternzeit 14.01.2026
g) Mitarbeiter in Elternzeit, Beispiel Beginn MS 12.03.25; Beginn Elternzeit 19.06.25, ende Elternzeit 18.02.2026, Meldung mit MG 51 Unterbrechungsmeldung zum 11.03.25 gesendet, Meldung mit MG 17 Beginn Elternzeit ab 19.06.25 gesendet
h) Mitarbeiter im Sabbatical (unbezahlter Urlaub), Beispiel Beginn Sabbatical 01.01.25, Ende Sabbatical 31.12.25. Meldung mit MG 34 Abmeldung Sv-pfl. Besch. 01.01.-31.01.25
Vielen Dank,
Regina Hümme