Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Deüv Meldungen nach Betriebsübergang

    Nach einer abgeschlossenen Insolvenz gehen unsere Mitarbeiter mit einem Betriebsübergang (§613a) in ein neues Unternehmen über.

    Es werden keine neuen Arbeitsverträge geschlossen.

    Welche Meldungen sind für die Ab- und Anmeldungen zu machen?


    Vielen Dank vorab.

     

  • 02
    RE: Deüv Meldungen nach Betriebsübergang

    Hallo Clana,
     
    um in Ihrem Fall eine Stellungnahme abgeben zu können, bitten wir um Mitteilung, welche Meldungen für die betreffenden Personen in der „abgeschlossenen Insolvenz“ bisher erstellt worden sind.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Deüv Meldungen nach Betriebsübergang

    Hallo,

    die Insolvenzeröffnung war am 1.11.2025

    es wurden folgende Meldungen bereits erstellt:


    - Abmeldung 30 zum 31.10.2025

    - Anmeldung 10 (neue Betriebsnummer) zum 01.11.2025


    Viele Grüße




     

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