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  • 01
    DEÜV-Meldungen für Sonderfälle bei Wechsel des Entgeltabrechnungssystems

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    zwei unserer Gesellschaften hatten zum 01.07.2025 einen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems.


    Das alte sowie das neue Entgeltabrechnungsprogramm hat folgende DEÜV-Meldungen im Zuge des Systemwechsels abgegeben:


    Versicherungspflichtig in Elternzeit von 02.05.2025 bis 01.05.2027


    Abgegebene Meldungen Altsystem:

    - Abmeldung (Wechsel Entgeltabrechnungssystem) Grd. 36 xx.xx.xxxx bis 30.06.2025

    - Abmeldung (Ende Elternzeit) Grd. 37 xx.xx.xxxx bis 30.06.2025


    Abgegebene Meldungen Neusystem: Keine Meldung zum 01.07.2025


    Wir gehen davon aus das diese Meldungen nicht korrekt sind.


    Frage: Welche Meldungen hätte das alte sowie das neue Entgeltabrechnungsprogramm in diesem Zusammenhang abgeben müssen?


    Vielen Dank.


     

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