Sehr geehrte Damen und Herren,
zwei unserer Gesellschaften hatten zum 01.07.2025 einen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems.
Das alte sowie das neue Entgeltabrechnungsprogramm hat folgende DEÜV-Meldungen im Zuge des Systemwechsels abgegeben:
Versicherungspflichtig in Elternzeit von 02.05.2025 bis 01.05.2027
Abgegebene Meldungen Altsystem:
- Abmeldung (Wechsel Entgeltabrechnungssystem) Grd. 36 xx.xx.xxxx bis 30.06.2025
- Abmeldung (Ende Elternzeit) Grd. 37 xx.xx.xxxx bis 30.06.2025
Abgegebene Meldungen Neusystem: Keine Meldung zum 01.07.2025
Wir gehen davon aus das diese Meldungen nicht korrekt sind.
Frage: Welche Meldungen hätte das alte sowie das neue Entgeltabrechnungsprogramm in diesem Zusammenhang abgeben müssen?
Vielen Dank.