Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine melderechtliche Frage zu folgendem Beispielfall:
Die Beschäftigung besteht seit Jahren.
Ab 03.05.2024 wird Krankengeld bezogen.
Im November 2024 wurde eine Einmalzahlung ausgezahlt.
Der Krankengeldbezug endet zum 11.02.2025, da zwischenzeitlich ein Bescheid über eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zum 01.07.2024 ergangen ist.
Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.03.2025.
Welche DEÜV-Meldungen sind in diesem Fall abzusetzen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.