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  • 01
    DEÜV-Meldungen bei rückwirkender Rentengewährung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ich habe eine melderechtliche Frage zu folgendem Beispielfall:


    Die Beschäftigung besteht seit Jahren.

    Ab 03.05.2024 wird Krankengeld bezogen.

    Im November 2024 wurde eine Einmalzahlung ausgezahlt.

    Der Krankengeldbezug endet zum 11.02.2025, da zwischenzeitlich ein Bescheid über eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zum 01.07.2024 ergangen ist.

    Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.03.2025.


    Welche DEÜV-Meldungen sind in diesem Fall abzusetzen?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: DEÜV-Meldungen bei rückwirkender Rentengewährung

    Hallo N. Eichhorn,
     
    wenn wir davon ausgehen, dass die betroffene Person im Rahmen der versicherungspflichtigen Beschäftigung bisher mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1111“gemeldet wurde, sind aufgrund Ihrer Angaben nach unserem Verständnis folgende Meldungen zu erstellen:
     
    Zeitraum: 01.01. - 02.05.2024 Meldung mit Grund „51“ - Beitragsgruppenschlüssel „1111“
     
    Zeitraum: 03.05. - 30.06.2024 Meldung mit Grund „32“ - Beitragsgruppenschlüssel „1111“
     
    Zeitraum: ab 01.07.2024         Meldung mit Grund „12“ - Beitragsgruppenschlüssel „3101“
     
    Zeitraum: 01.11. - 30.11.2024 Meldung mit Grund „54“ - Beitragsgruppenschlüssel „3101“
     
    Zeitraum: 12.02. - 11.03.2025 Meldung mit Grund „34“ - Beitragsgruppenschlüssel „3101“
     
    Die Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.03 2025 beendet wurde, hat auf die zu erstellenden Meldungen keine Auswirkungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam  
     
     

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