Guten Tag,
unser privatversicherter Mitarbeiter war vom 21.06.24-20.08.2024 in Elternzeit. Wir erhielten von Ihnen ein Anruf, dass Ihnen die DEÜV Meldungen Abgabegründe 17 (Beginn) und 37 (Ende) fehlt. Nach unserer Recherche sind diese Meldungen bei privat versicherten Personen nicht Meldepflichtig.
Von unserem System wurde allerdings eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund 52 (Unterbrechnung Elternzeit )übermittelt. Sowie die Jahresmeldung 50 für den Zeitraum 21.08.-31.12.2024.
Nun zu unserer Frage:
Welche Meldungen sind bei privatversicherten Mitarbeiter während einer Elternzeit zumelden?
Vielen Dank für ihre Hilfe
FP20Gehalt Team