Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, die ab dem 27.11.2025 auusgesteuert ist.
Im November erfolgte eine Jahressonderzahlung.
Es wurden untenstehende DEÜV Meldungen erstellt:
30Meldung 04.08.2025 - 26.11.2025 und
54Meldung 01.11.2025 - 30.11.2025
Wir sind uns unschlüssig/verunsichert, inwieweit diese Meldungen in Ordnung sind, da sich der Monat November überschneidet.
Hätte die Jahressonderzahlung in einen anderen Monat gesetzt wreden müssen?
Die Mitarbeiterin war vereinzelte Zeiträume krank (27.05. - 08.06.2025, 14.07.2025 - 03.08.2025, die jedoch zusammengerechnet werden, weshalb sie ab dem 04.08.2025 aus der Lohnfortzahlung gefallen ist.
Danke vorab.