Ich habe hier noch eine Frage zum Thema Meldung zur Sozialversicherung.
Ich habe bei einem Mandanten einen Mitarbeiter, der freiwillig gesetzlich versichert ist.
Besagter Mitarbeiter hat vom 12.10.2024 bis 11.11.2024 einen Monat Elternzeit genommen.
Beitragsgruppe lautet 9111.
Nun möchte die Krankenkasse, dass ich besagten Mitarbeiter zum 11.10.2024 mit Grund 32 mit der Beitragsgruppe 9111 abmelde und zum 12.10.2024 mit der Beitragsgruppe 0110 mit anmelde.
Abgesehen davon, dass das über die Datev im laufenden Monat gar nicht möglich ist, bin ich dazu verpflichtet diese Meldung abzugeben? Meiner Meinung nach ist das nicht richtig.