Guten Tag,
der Krankengeldbezug endet wegen Erreichen der Höchstzahlungsdauer am 04.12.2023. Ab dem 05.12.2023 sind also für einen Zeitmonat von 30 Tagen SV-Tage zu bilden, die dann mit einer DEÜV-Meldung mit Meldegrund 34 und dem Meldezeitraum 05.12.2023 bis 04.01.2024 mit Entgelt Null zu melden wären. Grundsätzlich ist ein jahresübergreifender Meldezeitraum in DEÜV-Meldungen nicht zulässig.
Wie ist hier vorzugehen ?
Wir haben in den Besprechungsergebnissen des GKV-Spitzenverbandes keine verwertbaren Hinweise gefunden.
Müssen zwei Meldungen mit Meldegrund 34 mit den Meldezeiträumen 05.12.2023 bis 31.12.2023 und 01.01.2024 bis 04.01.2024 erstellt werden ?
Gibt es entsprechende Dokumente zu nachlesen ?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael