Expertenforum - DEÜV Meldung bei Unterbrechung

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  • 01
    DEÜV Meldung bei Unterbrechung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen, sie werden mit dem Personengruppenschlüssel 107 angemeldet, beim Bezug einer EU-Rente ist der Beitragsgruppenschlüssel 3101.

    Wie ist das Meldewesen von EU-Rentnern bei Unterbrechungen ohne Entgelt richtig? Beispiel: Ein Beschäftigter fällt vom 07.03. bis 17.03.2025 aus der Lohnfortzahlung. Wann müssen DEÜV Meldung erfolgen und mit welchen Gründen?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: DEÜV Meldung bei Unterbrechung

    Hallo Frau Schmidt,

    bei dem von Ihnen erwähnten Personenkreis sind Unterbrechungen der Entgeltzahlung von länger als einem Monat zu melden. Grund für die Unterbrechung kann beispielsweise eine längere Arbeitsunfähigkeit sein.

    Da für behinderte Menschen in einer Werkstatt und gleichzeitigem Bezug einer „Rente wegen voller Erwerbsminderung kein Anspruch auf Krankengeld besteht, ist demzufolge keine Unterbrechungsmeldung wegen „Bezugs einer Entgeltersatzleistung“ mit Grund der Abgabe „51“ zu übermitteln, sondern unter Berücksichtigung einer Monatsfrist eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „34“ zu erstellen.

    Da nach Ihrer Schilderung die Unterbrechung nach dem Ausscheiden aus der Entgeltfortzahlung allerdings nur 11 Kalendertage beträgt ( vom 07.03. bis 17.03.2025), sind nach den Regelungen der DEÜV keine Meldungen zu veranlassen.

    Welche Schlüsselung ggf. in Ihrem Abrechnungsprogramm zu erfolgen hat, sollte mit dem zuständigen Softwareanbieter geklärt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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